funsolutionS ·
marketing & medien GmbH
Stand Mai 2024
Hinweis in
eigener Sache
Nachfolgende Geschäfts- und Vertragsbedingungen sollen möglichst im Interesse
einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen der funsolutionS · marketing &
medien GmbH nachfolgend Auftragnehmer genannt und unseren Kunden nachfolgend
Auftraggeber genannt die gemeinsame Vertragsgrundlage beschreiben und ergänzend
festlegen. Diese vorausgehenden Klarstellungen sollen eine für beide Seiten
verbindliche Basis einer vertrauensvollen sowie effektiven Zusammenarbeit
schaffen, was gerade im kreativen, künstlerischen Bereich die Voraussetzung für
optimierte Arbeitsergebnisse darstellt. Wir beraten im Erstgespräch kostenlos
und unverbindlich und legen Inhalte und Auftragsablauf mit Ihnen im
persönlichen Gespräch fest. Sobald wir von Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen
Auftrag erhalten, stehen wir Ihnen vollumfänglich zur Seite, um Ihr Projekt
bestmöglich zu unterstützen.
Jeder Auftrag und die letztendliche finale Version aller Tätigkeiten
unterliegen unserer künstlerischen Freiheit, von der sich jeder im Vorfeld erkundigen
kann. Unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche, wenn wir diese im Vorfeld kennen, erzielen
wir bestmögliche Resultate.
Geltungsbereich, Vertragsschluss
1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen
ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist als
solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu
machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der
Bedingungen anerkannt.
2. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkenntnis jedoch spätestens mit
Annahme des Angebotes oder mit der ersten Lieferung oder Leistung des
Auftragnehmers.
3.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
4. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Bei
Logoentwicklung, Drucksachen, Internetdesign, Konzeption und Fotografie ist die
funsolutionS · marketing & medien GmbH zu einem Entwurf verpflichtet.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen oder
Erweiterungen hinsichtlich Konzeption oder Design, so hat er die Mehrkosten zu
tragen.
Produktionshonorar und weitere Nebenkosten
1. Sollte entgegen eines Auftrags oder Angebotes der Auftraggeber sich zu einem späteren
Zeitpunkt zu Mehraufwand entscheiden z. B. weiterer Ausbau einer Internetseite,
u. v. m. , die 10 Prozent des ursprünglichen Auftragsvolumens übersteigen, so
bedarf dies einer Nachberechnung nach Zeit, soweit nicht anders vereinbart.
2. Nimmt der Auftraggeber Änderungen auf
den bereits gelayouteten Seiten vor, so hat er die dadurch entstehenden
Mehrkosten insoweit zu tragen, als sie 10 Prozent der Satzkosten übersteigen.
Dies gilt nicht für Änderungen, die durch Entwicklungen der Fakten nach
Ablieferung des Manuskripts/der Informationen erforderlich geworden sind.
2. Bei Vor-Ort-Terminen wird eine vorher kalkulierte Zeit eingeplant, sollte
diese Zeit seitens des Auftraggebers hinausgezögert oder wesentlich
überschritten werden (z. B. wegen Nichterscheinen, erweiterte Vorbereitung) so
kann diese Zeit gesondert in Rechnung gestellt werden.
3. Sollte der funsolutionS · marketing & medien GmbH durch Außentermine
weitere Kosten oder enormen Aufwand entstehen, so darf dies gesondert in
Rechnung gestellt werden.
4.
Ein Auftrag, der mündlich oder telefonisch gestellt wird, wird ebenso ohne
Angebot berechnet, sofern Leistung angefordert wird. Dies gilt insbesondere für
Gestaltung, Recherche, Konzeptionen, Telefonate, Datenbereitstellung usw. .
Preise
1. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber,
soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die
Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk.
Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige
Versandkosten nicht ein.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich
der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.
3. Materialkosten, wie Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder
Datenspeicherung auf Dateiträger wie CD-ROM etc., die vom Auftraggeber
veranlasst sind, werden berechnet, soweit nicht anders vereinbart.
Terminstorno
Zur Erklärung: Unsere Video- und Fototermintage sind in der Regel auf
mindestens 1 ½ bis 2 Monate im Voraus gebucht. Kurzfristige Termintage können
nicht kurzfristig ersetzt werden und daher daher anteilig berechnen.
Beispiel
Storno bis 20 Tage vor vereinbarten Termin kostenfrei
Storno bis 14 Tage vor Termin 50 % des Tagespreises
Storno bis 7 Tage vor Termin 80 % des Tagespreises
Storno weniger als 7 Tage 100 % des Tagespreises
Zahlung
1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu
erfolgen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder
Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur
nach besonderer Vereinbarung angenommen. Diskont und Spesen trägt der
Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige
Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei
Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem
Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2.
Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt
werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im
Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach §
320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen
Verpflichtungen nach Abschnitt VI. 3 nicht nachgekommen ist.
4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss
eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen,
noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit
einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der
Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf
demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
5. Mit Zahlungsverzug des Auftraggebers werden sämtliche weitere Rechnungen
fällig.
6. Die Rechnungsstellung erfolgt standardmäßig per Mail an die vom Kunden bei
uns hinterlegte Mailadresse. Auf Wunsch und gegen Aufpreis kann die Rechnung
auch postalisch oder per Fax versendet werden.
7. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Lieferung
1. Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für
den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die
Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich
bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die
Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene
Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der
Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem
eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle
höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die
Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen,
Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein
Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB sowie ein vertragliches Pfandrecht an den
aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur
vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung
zu.
Eigentumsvorbehalt
1. Das vom Auftragnehmer gelieferte Bildmaterial / Ware oder übertragene
Nutzungsrechte sowie Layout oder Reinzeichnungsunterlagen jeglicher Art bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
2. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr:
2 a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum
Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den
Auftraggeber sein Eigentum.
2 b. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
berechtigt. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung
ggf. in Höhe des Miteigentumsanteils des Auftragnehmers (Absatz d) – an den
Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.
2c. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet den
Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.
2d. Bei Be– oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender
Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält
in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte
an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen
Miteigentumsanteil in Höhe der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene
Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
2e. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen
Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen
des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers
beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des
Auftragnehmers verpflichtet.
3. Digitale Daten: funsolutionS · marketing & medien GmbH ist nicht
verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den
Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von
Computer- /Rohdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
3.a. Hat die funsolutionS · marketing & medien GmbH dem Auftraggeber
Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung weitergehend eingesetzt werden. Eine Änderung der Daten durch Dritte
oder den Auftraggeber ist grundsätzlich ausgeschlossen und verletzt in jedem
Fall die Urheberrechte der funsolutionS · marketing & medien GmbH. Das gilt
ebenfalls für Stockbilder die ohne Einverständnis des Auftragnehmers nicht für
andere Zwecke als die die beauftragt wurden nicht weiterverwendet werden
dürfen.
Beanstandungen,
Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Druckdaten oder
Bildmaterials sowie der zur Korrektur übersanden Vor- und Zwischenerzeugnisse
in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabe
(schriftlich, mündlich und auch durch andere Medien) auf den Auftraggeber über,
soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe
anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder anerkannt werden
konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des
Auftraggebers.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware
zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu
finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend
gemacht werden. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter
Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung
verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine
zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftraggeber oder seinem
Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das
gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung
verlangen). Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für
den Auftraggeber ohne Interesse ist.
4.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige
Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den
Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der
Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen
Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung
befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber
abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten
durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar
sind.
6. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von
ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des
Auftragnehmers.
7. Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht
beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus
Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg setzt sich der Prozentsatz auf 20 %,
unter 2.000 kg auf 15 %.
Internet-/Webbasierte
Softwarelösungen
1. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden
Internetpräsentationen/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung
aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut
aktueller Preisliste zusätzlich erhoben werden.
2. Für die Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Softwarelösungen
im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der
Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut
aktueller Preisliste zusätzlich erhoben.
3. Vom Vertragspartner gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf
Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen-, Patentoder andere Rechte Dritter
verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Vertragspartner.
4. Von der funsolutionS · marketing & medien GmbH gelieferte Bilder,
Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind
urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vertragsdauer
zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung
ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die funsolutionS · marketing & medien
GmbH gestattet.
5. Von der funsolutionS · marketing & medien GmbH erstellte
Seiten/webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und werden
als solche gekennzeichnet.
6. Für jede Präsentation im Internet, sowie für die Verweise die per Link
verknüpft sind, werden Namen und Anschrift, bei Personenvereinigungen und
Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten angegeben.
7. Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. Die
funsolutionS · marketing & medien GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder
Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Vertragspartners.
8. Die funsolutionS · marketing & medien GmbH übernimmt keine
Gewährleistung oder Haftung für die von einem Vertragspartner gegenüber einem
Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch
Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.
9. Die funsolutionS · marketing & medien GmbH übernimmt keine
Gewährleistung oder Haftung für Forderungen von Dritten gegenüber einem
Vertragspartner aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die
Präsentation im Internet entstanden sind.
10. Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link
verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von
Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen
Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des
Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der
Vertragspartner den Verstoß selbst zu vertreten hat.
11. Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch
die funsolutionS · marketing & medien GmbH schnellstmöglich umgesetzt. Für
Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden.
Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.
2. Im Übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit
nachfolgende Regelungen:
2a. Schadensersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver
Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung
sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Weiterverarbeitungen zum Gegenstand, so
haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des
weiter zuverarbeiteten Erzeugnisses.
2b. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die
Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und
Material).
2c. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
2d. Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für Schäden,
die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden.
2e. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen
gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen
zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Urheberrecht/
Daten/ Fotografie/ Bildmaterial
1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages
Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber
hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung freizustellen.
1.a) Der Auftraggeber sichert zu und garantiert, dass der Inhalt der
Informationen/des Textmanuskripts und die vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Abbildungen/Bilder weder die Persönlichkeitsrechte Dritter noch
sonstige Rechte Dritter verletzt.
2. Von der funsolutionS · marketing & medien GmbH gelieferte Bilder,
Grafiken, Texte sowie Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt und stehen
dem Vertragspartner für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende
Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung sind nur mit schriftlicher
Genehmigung durch die funsolutionS · marketing & medien GmbH gestattet.
3. Von der funsolutionS · marketing & medien GmbH erstellte Internetseiten
sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet.
4. Der Auftraggeber erhält mit Bezahlung seiner
Rechnung die Nutzungsrechte an Fotografien, solange dieser Kunde der
funsolutionS · marketing & medien GmbH ist, soweit nicht anders vereinbart.
Die Urheberrechte bleiben davon unberührt und können gesondert
aufgekauft werden. Zuwiderhandlungen können von funsolutionS · marketing &
medien GmbH geahndet werden.
5. Bei jeder Bildveröffentlichung – sofern nichts anderes vereinbart wurde -
ist der Fotograf oder ©funsolutionS als Urheber zu benennen. Die Benennung muss
beim Bild erfolgen.
6. Der Auftraggeber stellt funsolutionS – Dörendahl/van Düren hinsichtlich
Mitarbeiterfotografie von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber hat
sich allein vor Mitarbeitern, die zu Werbezwecken abgelichtet und auf
Internetseiten oder Werbematerial dargestellt werden, zu verantworten und
Nutzungsgenehmigungen einzuholen.
7. Bilder aus Bilderdatenbanken sind von funsolutionS · marketing & medien
GmbH nur zu jeweiligen Aufträgen mit eindeutigen Lizenzschlüsseln gekauft worden.
Daher darf kein Auftraggeber Bilder z.B. von seiner Internetseite kopieren, um
diese zu anderen Druckaufträgen freizugeben. funsolutionS · marketing &
medien GmbH übernimmt keinerlei Haftung seitens Dritter.
Der Auftragnehmer kann auf die Vertragserzeugnisse mit Zustimmung des
Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber
kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse
hat.
Erfüllungsort,
Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im
Sinne des HBG ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich
Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das
Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist
ausgeschlossen.
2.
Salvatorische Klausel: Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.