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AGB

funsolutionS · marketing & medien GmbH
Stand Mai 2024


Hinweis in eigener Sache
Nachfolgende Geschäfts- und Vertragsbedingungen sollen möglichst im Interesse einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen der funsolutionS · marketing & medien GmbH nachfolgend Auftragnehmer genannt und unseren Kunden nachfolgend Auftraggeber genannt die gemeinsame Vertragsgrundlage beschreiben und ergänzend festlegen. Diese vorausgehenden Klarstellungen sollen eine für beide Seiten verbindliche Basis einer vertrauensvollen sowie effektiven Zusammenarbeit schaffen, was gerade im kreativen, künstlerischen Bereich die Voraussetzung für optimierte Arbeitsergebnisse darstellt. Wir beraten im Erstgespräch kostenlos und unverbindlich und legen Inhalte und Auftragsablauf mit Ihnen im persönlichen Gespräch fest. Sobald wir von Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Auftrag erhalten, stehen wir Ihnen vollumfänglich zur Seite, um Ihr Projekt bestmöglich zu unterstützen.

Jeder Auftrag und die letztendliche finale Version aller Tätigkeiten unterliegen unserer künstlerischen Freiheit, von der sich jeder im Vorfeld erkundigen kann. Unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche, wenn wir diese im Vorfeld kennen, erzielen wir bestmögliche Resultate.

Geltungsbereich, Vertragsschluss
1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.
2. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkenntnis jedoch spätestens mit Annahme des Angebotes oder mit der ersten Lieferung oder Leistung des Auftragnehmers.
3. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
4. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Bei Logoentwicklung, Drucksachen, Internetdesign, Konzeption und Fotografie ist die funsolutionS · marketing & medien GmbH zu einem Entwurf verpflichtet. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen oder Erweiterungen hinsichtlich Konzeption oder Design, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Produktionshonorar und weitere Nebenkosten
1. Sollte entgegen eines Auftrags oder Angebotes der Auftraggeber sich zu einem späteren Zeitpunkt zu Mehraufwand entscheiden z. B. weiterer Ausbau einer Internetseite, u. v. m. , die 10 Prozent des ursprünglichen Auftragsvolumens übersteigen, so bedarf dies einer Nachberechnung nach Zeit, soweit nicht anders vereinbart.

2.  Nimmt der Auftraggeber Änderungen auf den bereits gelayouteten Seiten vor, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten insoweit zu tragen, als sie 10 Prozent der Satzkosten übersteigen. Dies gilt nicht für Änderungen, die durch Entwicklungen der Fakten nach Ablieferung des Manuskripts/der Informationen erforderlich geworden sind.

2. Bei Vor-Ort-Terminen wird eine vorher kalkulierte Zeit eingeplant, sollte diese Zeit seitens des Auftraggebers hinausgezögert oder wesentlich überschritten werden (z. B. wegen Nichterscheinen, erweiterte Vorbereitung) so kann diese Zeit gesondert in Rechnung gestellt werden.

3. Sollte der funsolutionS · marketing & medien GmbH durch Außentermine weitere Kosten oder enormen Aufwand entstehen, so darf dies gesondert in Rechnung gestellt werden. 4. Ein Auftrag, der mündlich oder telefonisch gestellt wird, wird ebenso ohne Angebot berechnet, sofern Leistung angefordert wird. Dies gilt insbesondere für Gestaltung, Recherche, Konzeptionen, Telefonate, Datenbereitstellung usw. .

Preise
1. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.

3. Materialkosten, wie Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder Datenspeicherung auf Dateiträger wie CD-ROM etc., die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, soweit nicht anders vereinbart.

Terminstorno
Zur Erklärung: Unsere Video- und Fototermintage sind in der Regel auf mindestens 1 ½ bis 2 Monate im Voraus gebucht. Kurzfristige Termintage können nicht kurzfristig ersetzt werden und daher daher anteilig berechnen.

Beispiel  Storno bis 20 Tage vor vereinbarten Termin kostenfrei  Storno bis 14 Tage vor Termin 50 % des Tagespreises  Storno bis 7 Tage vor Termin 80 % des Tagespreises  Storno weniger als 7 Tage 100 % des Tagespreises
Zahlung
1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. 2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI. 3 nicht nachgekommen ist.

4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

5. Mit Zahlungsverzug des Auftraggebers werden sämtliche weitere Rechnungen fällig.

6. Die Rechnungsstellung erfolgt standardmäßig per Mail an die vom Kunden bei uns hinterlegte Mailadresse. Auf Wunsch und gegen Aufpreis kann die Rechnung auch postalisch oder per Fax versendet werden.

7. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Lieferung
1. Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.

4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

5. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

Eigentumsvorbehalt
1. Das vom Auftragnehmer gelieferte Bildmaterial / Ware oder übertragene Nutzungsrechte sowie Layout oder Reinzeichnungsunterlagen jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

2. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr:

2 a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum.

2 b. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung ggf. in Höhe des Miteigentumsanteils des Auftragnehmers (Absatz d) – an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.

2c. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.

2d. Bei Be– oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

2e. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.

3. Digitale Daten: funsolutionS · marketing & medien GmbH ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computer- /Rohdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

3.a. Hat die funsolutionS · marketing & medien GmbH dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung weitergehend eingesetzt werden. Eine Änderung der Daten durch Dritte oder den Auftraggeber ist grundsätzlich ausgeschlossen und verletzt in jedem Fall die Urheberrechte der funsolutionS · marketing & medien GmbH. Das gilt ebenfalls für Stockbilder die ohne Einverständnis des Auftragnehmers nicht für andere Zwecke als die die beauftragt wurden nicht weiterverwendet werden dürfen.

Beanstandungen, Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Druckdaten oder Bildmaterials sowie der zur Korrektur übersanden Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabe (schriftlich, mündlich und auch durch andere Medien) auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung verlangen). Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

4. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.

6. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.

7. Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg setzt sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

Internet-/Webbasierte Softwarelösungen
1. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben werden.

2. Für die Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Softwarelösungen im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben.

3. Vom Vertragspartner gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen-, Patentoder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Vertragspartner.

4. Von der funsolutionS · marketing & medien GmbH gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die funsolutionS · marketing & medien GmbH gestattet.

5. Von der funsolutionS · marketing & medien GmbH erstellte Seiten/webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet.

6. Für jede Präsentation im Internet, sowie für die Verweise die per Link verknüpft sind, werden Namen und Anschrift, bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten angegeben.

7. Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. Die funsolutionS · marketing & medien GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Vertragspartners.

8. Die funsolutionS · marketing & medien GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die von einem Vertragspartner gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.

9. Die funsolutionS · marketing & medien GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Forderungen von Dritten gegenüber einem Vertragspartner aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.

10. Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Vertragspartner den Verstoß selbst zu vertreten hat.

11. Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch die funsolutionS · marketing & medien GmbH schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden.

Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.

2. Im Übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen:

2a. Schadensersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Weiterverarbeitungen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des weiter zuverarbeiteten Erzeugnisses.

2b. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material).

2c. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
2d. Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden.

2e. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Urheberrecht/ Daten/ Fotografie/ Bildmaterial

1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

1.a) Der Auftraggeber sichert zu und garantiert, dass der Inhalt der Informationen/des Textmanuskripts und die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Abbildungen/Bilder weder die Persönlichkeitsrechte Dritter noch sonstige Rechte Dritter verletzt.

2. Von der funsolutionS · marketing & medien GmbH gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die funsolutionS · marketing & medien GmbH gestattet.

3. Von der funsolutionS · marketing & medien GmbH erstellte Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet.

4. Der Auftraggeber erhält mit Bezahlung seiner Rechnung die Nutzungsrechte an Fotografien, solange dieser Kunde der funsolutionS · marketing & medien GmbH ist, soweit nicht anders vereinbart. Die Urheberrechte bleiben davon unberührt und können gesondert aufgekauft werden. Zuwiderhandlungen können von funsolutionS · marketing & medien GmbH geahndet werden.

5. Bei jeder Bildveröffentlichung – sofern nichts anderes vereinbart wurde - ist der Fotograf oder ©funsolutionS als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

6. Der Auftraggeber stellt funsolutionS – Dörendahl/van Düren hinsichtlich Mitarbeiterfotografie von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber hat sich allein vor Mitarbeitern, die zu Werbezwecken abgelichtet und auf Internetseiten oder Werbematerial dargestellt werden, zu verantworten und Nutzungsgenehmigungen einzuholen.

7. Bilder aus Bilderdatenbanken sind von funsolutionS · marketing & medien GmbH nur zu jeweiligen Aufträgen mit eindeutigen Lizenzschlüsseln gekauft worden. Daher darf kein Auftraggeber Bilder z.B. von seiner Internetseite kopieren, um diese zu anderen Druckaufträgen freizugeben. funsolutionS · marketing & medien GmbH übernimmt keinerlei Haftung seitens Dritter.

Der Auftragnehmer kann auf die Vertragserzeugnisse mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HBG ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

2. Salvatorische Klausel: Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.